Kosten und Finanzierung
Die Bezahlung läuft direkt über das Jugendamt, eine Direktzahlung ist bei uns nicht möglich,
Über das Jugendamt kann eine Übernahme der Kosten, ganz oder teilweise, beantragt werden. Den Antrag dafür, erhält man beim Jugendamt. Der Kindertagespflege Landkreis Heidenheim e.V. berät Sie gerne zu allen Themen rund um die Tagespflege und die Finanzierung.
Vor Betreuungsbeginn reichen Sie den „Antrag auf Jugendhilfe gemäß § 23 SGB VIII – Förderung in Kindertagespflege“ ein und erhalten dann einen Bescheid, mit dem Betrag, den Sie ans Jugendamt überweisen. Die Höhe des Betrages richtet sich nach dem Alter, der Betreuungszeit und Ihrem Einkommen.